Das Bauerndorf Wallischkirch


Im frühen Mittelalter ließen begüterte adlige Grundherrn gerne auf eigenem Grund und Boden eine Kirche errichten. Es entsprach dies ihrer tiefen Gläubigkeit und mehrte zugleich ihr Ansehen im Lande und bei der meist großen Sippe des Grundherrn samt "familia", dazu zählen auch die zum Hofverband gehörenden Unfreien und Abhängigen.


So handelte auch ein Ortsadliger, der sich "Weitheri" nannte und Anfang des 9. Jahrhundert lebte. Sein Name findet sich in den sogenannten Freisinget Traditionen, das sind Urkunden des Klosters Freising aus dem Jahr 808 (Freie.Trad. 242).

> Eine Seite aus den Freisinger Traditionen aus dem Jahr 808 mit der ersten Erwähnung von Weiterskirchen finden Sie in der DIA-Folge (Bild 2 in der 5. Zeile). <         

Dieser Weiddheri oder sein Nachfolger ließ auf seinem großen Besitz die Kirche in Weiterskirchen erbauen und nutze sie als Eigenkirche. Aus der Bezeichnung "Kirche des Weither" bildete sich nach übereinstimmender Auffassung der Historiker der Ortsname und zwar von Waitheres-chirchen, Waithers-chirchen zum heutigen Weiterskirchen.


Die erste Urkunde aus Weiterskirchen stammt aus dem Jahre 1140. Damals übertrug bei seinem Eintritt ins Kloster Weihenstephan Sigihard von Weiterskirchen seinen dortigen Besitz dem Kloster (Trad. Weih. 87 ).


1578 wurde im "Verzeichnis aller und jeder Hof, Hüben, Lesen und Salden so meinen wendigen Fürsten und Herrn og Albrechten in Bay mit dem Scharwerch unterwürfig" deBehamhof als zum Besitz des Gotteshauses zu Weitersehen gehörig, aufgeführt. Die Kirche hatte großen Besitz. Schon 1630 gehörten ihr eine Hube, ein Lehen, vier Sölden und ein Häusl.


Wie schon erwähnt gehörte der Weiler samt Umland den Herren von Weiterskirchen. Nach und nach übergaben sie ihren Besitz an das Hochstift Freising, das wiederum die Höfe an die Bauern "verlieh".


Es gab fünferlei Leiherrechte:

Das Erbrecht war die für die Bauern günstige Form, es s den Übergang des Hofes an die Kinder.

Das Leibrecht verließ die Nutzung des Hofes auf seinen "Leib", das heißt, auf Lebzeiten des Bauern.

Die Neustift berechtigte die Nutzung bis zum Tod oder Wechsel des Grundherrn,

Die Freistift berechtigte den Grundherrn, die Leihe jederzeit aufzukündigen. Es war dies die weitaus gebräuchlichste Form der Leihe.


In Weiterskirchen verlieh das Hochstift in Freising seine Anwesen auf "veranlaite" Freistift. Es waren wohl zunächst nur zwei Anwesen am Ort und zwar ein ganzer Hof (später Lindlmaier) und eine Hube (später Bekam). Dann dürfte ein achtel Hof, das ist eine Sölle (später Mesner)dazugekommen sein.


Hier ist eine Erklärung zur Hofgröße notwendig. Für die Obrigkeit war der "ganze Hof" die Einheit, nach der jeder Grundherr die Größe seiner Grundherrschaft und der Staat die Steuerleistung bemaß.

Nur etwa 18% der ländlichen Untertanen "besaßen" ganze Höfe. Ihre Besitzer hießen Mair.

Die halben Höfe hießen Huben, die Besitzer Huber. Dann gab es Viertel Höfe oder Lehen, deren Besitzer Lechner hießen (etwa 19%). 1/8 Höfe wurden Salden genannt. Ihre Besitzer, die Söldner mußten, um Familien ernähren zu können, ein Handwerk oder Gewerbe ausüben oder als Tagelöhner arbeiten.


Um 1565 kam es zu einer Neunverteilung und Umschichtung des Grundbesitzes. Der ganze Hof beim Lindlmaier unter auch beim Westerndorfer wurden je auf eine Hube verkleinert  aus der übrigen Fläche  eine neue Hube gebildet. Ein Kaspar Greilthanner erhielt diese Hube auf "veranlaite" Freistift. Die Hube ist der heutige Hof beim Kainz.


Diese Dorfstruktur  blieb im wesentlichen bis heute erhalten. Lediglich die Sailersölde fiel weg. Sie wurde dem Mair in Witting zugeschlagen. Aus der Mesnersölde wurde ein größeres Anwesen.


Quelle:  Festschrift zum 350 jährigen Jubiläum des Kirchenumbaus 1992


Unsere  St. Maria zu Wallischkirch

Ein kunsthistorisches Kleinod